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Unsere Öffnungszeiten während der Sommerzeit
Ab 11. Juli bis 12. August 2022 haben wir eingeschränkte Öffnungszeiten:
Montag 08.00 – 11.30
Dienstag 08.00 – 11.30
Mittwoch 08.00 – 11.30
Donnerstag 08.00 – 11.30
Freitag 08.00 – 11.30
Besten Dank für Ihr Verständnis.
miracola treuhand ag wünscht Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Orario di apertura durante le vacanze estive
Dal 11 luglio al 12 agosto 2022 abbiamo i seguenti orari di apertura:
Lunedi 08.00 – 11.30
Martedi 08.00 – 11.30
Mercoledi 08.00 – 11.30
Giovedi 08.00 – 11.30
Venerdi 08.00 – 11.30
Grazie della vostra comprensione.
miracola treuhand ag vi augura buone vacanze!
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Es isch wieder sowit….es isch Stürerklärigs-zit 🙂 !
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Personen zu den eher ungeliebten Pflichten. Werden die steuerrelevanten Unterlagen bereits während des Jahres gesammelt und auch geordnet, lässt sich diese Aufgaben einfacher bewältigen. Denn eines ändert sich nie: Alle Jahre muss die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Steuererklärung einreichen müssen:
- Alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2021 im Kanton Solothurn wohnten
- Steuerpflichtige, die während des Jahres im Kanton Solothurn Liegenschaften oder Betriebsstätte besassen
- Wie auch Personen, die im 2021 volljährig geworden sind
Die Steuererklärung ist wie immer, bis am 31. März 2022 einzureichen. Eine Fristverlängerung wird in fast allen Fällen durch die kantonale Steuerbehörde gewährt. Das Fristverlängerungsgesuch liegt der Steuererklärung bei oder kann im Internet ausgefüllt werden.
Ob früher oder später – irgendwann muss man sich der Aufgabe des Ausfüllens stellen. Entweder man setzt sich mit der ausführlichen Wegleitung zur Steuererklärung ins stille Kämmerlein oder man setzt auf externe, kompetente Hilfe.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei dieser Herausforderung.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Kompetent und zuverlässig IHR miracola treuhand
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<<Wir bringen Sie einen Schritt weiter…>>
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Es isch wieder sowit….es isch Stürerklärigs-zit 🙂 !
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Personen zu den eher ungeliebten Pflichten. Werden die steuerrelevanten Unterlagen bereits während des Jahres gesammelt und auch geordnet, lässt sich diese Aufgaben einfacher bewältigen. Denn eines ändert sich nie: Alle Jahre muss die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Steuererklärung einreichen müssen:
- Alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2018 im Kanton Solothurn wohnten
- Steuerpflichtige, die während des Jahres im Kanton Solothurn Liegenschaften oder Betriebsstätte besassen
- Wie auch Personen, die im 2018 volljährig geworden sind
Die Steuererklärung ist wie immer, bis am 31. März 2019 einzureichen. Eine Fristverlängerung wird in fast allen Fällen durch die kantonale Steuerbehörde gewährt. Das Fristverlängerungsgesuch liegt der Steuererklärung bei oder kann im Internet ausgefüllt werden.
Ob früher oder später – irgendwann muss man sich der Aufgabe des Ausfüllens stellen. Entweder man setzt sich mit der ausführlichen Wegleitung zur Steuererklärung ins stille Kämmerlein oder man setzt auf externe, kompetente Hilfe.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei dieser Herausforderung.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Kompetent und zuverlässig IHR miracola treuhand
Es isch wieder sowit….es isch Stürerklärigs-zit J!
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Personen zu den eher ungeliebten Pflichten. Werden die steuerrelevanten Unterlagen bereits während des Jahres gesammelt und auch geordnet, lässt sich diese Aufgaben einfacher bewältigen. Denn eines ändert sich nie: Alle Jahre muss die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Steuererklärung einreichen müssen:
- Alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2018 im Kanton Solothurn wohnten
- Steuerpflichtige, die während des Jahres im Kanton Solothurn Liegenschaften oder Betriebsstätte besassen
- Wie auch Personen, die im 2018 volljährig geworden sind
Die Steuererklärung ist wie immer, bis am 31. März 2019 einzureichen. Eine Fristverlängerung wird in fast allen Fällen durch die kantonale Steuerbehörde gewährt. Das Fristverlängerungsgesuch liegt der Steuererklärung bei oder kann im Internet ausgefüllt werden.
Ob früher oder später – irgendwann muss man sich der Aufgabe des Ausfüllens stellen. Entweder man setzt sich mit der ausführlichen Wegleitung zur Steuererklärung ins stille Kämmerlein oder man setzt auf externe, kompetente Hilfe.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei dieser Herausforderung.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Kompetent und zuverlässig IHR miracola treuhand
Alle Jahre wieder….
Machen Sie sich das Leben einfacher und überlassen Sie uns das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung….
Kompetent , zuverlässig und speditiv 🙂
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Personen zu den eher ungeliebten Pflichten. Werden die steuerrelevanten Unterlagen bereits während des Jahres gesammelt und auch geordnet, lässt sich diese Aufgaben einfacher bewältigen. Denn eines ändert sich nie: Alle Jahre muss die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Steuererklärung einreichen müssen:
- Alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2017 im Kanton Solothurn wohnten
- Steuerpflichtige, die während des Jahres im Kanton Solothurn Liegenschaften oder Betriebsstätte besassen
- Wie auch Personen, die im 2017 volljährig geworden sind
Die Steuererklärung ist wie immer, bis am 31. März 2018 einzureichen. Eine Fristverlängerung wird in fast allen Fällen durch die kantonale Steuerbehörde gewährt. Das Fristverlängerungsgesuch liegt der Steuererklärung bei oder kann im Internet ausgefüllt werden.
Ob früher oder später – irgendwann muss man sich dieser Aufgabe stellen. Entweder man setzt sich mit der ausführlichen Wegleitung zur Steuererklärung ins stille Kämmerlein oder man setzt auf externe und kompetente Hilfe.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei dieser Herausforderung.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Kompetent und zuverlässig IHR miracola treuhand ag
Neue MWST-Sätze ab 01.01.2018
Sehr geehrte Kundinnen , sehr geehrte Kunden
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ab 01.01.2018 neue MWST-Sätze gelten. Ab 01.01.2018:
- Der aktuelle Steuersatz 8% wird ab 01.01.2018 NEU 7.7%
- Der reduzierte Steuersatz bleibt unverändert bei 2.5% UV 2.5%
- Der Sondersatz Beherbergungsleitungen 3.8% wird ab 01.01.2018 NEU 3.7%
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern der Zeitpunkt/respektive Zeitraum der Leistungserbringung.
Sollten Sie Rechnungen im 2018 erstellen, welche aus Leistungen aus dem Jahre 2017 entstanden sind, so müssen Sie diese noch mit 8% verrechnen.
Wir bitten Sie dies zwingend ab 01.01.2018 bei Erstellung Ihrer Rechnungen zu berücksichtigen.
Für Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Ihr miracola treuhand – Team
Es isch wieder sowit…es isch Stürerklärig-Zit J!
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Personen zu den eher ungeliebten Pflichten. Werden die steuerrelevanten Unterlagen bereits während des Jahres gesammelt und auch geordnet, lässt sich diese Aufgaben einfacher bewältigen. Denn eines ändert sich nie: Alle Jahre muss die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
In diesem Jahr, mit der Einführung des Automatischen Informations-Austausch kurz AIA per 01.01.2018 erschwert sich das Ganze ein wenig.
Die Steuererklärung einreichen müssen:
- Alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2016 im Kanton Solothurn wohnten
- Steuerpflichtige, die während des Jahres im Kanton Solothurn Liegenschaften oder Betriebsstätte besassen
- Wie auch Personen, die im 2016 volljährig geworden sind
Die Steuererklärung ist wie immer, bis am 31. März 2017 einzureichen. Eine Fristverlängerung wird in fast allen Fällen durch die kantonale Steuerbehörde gewährt. Das Fristverlängerungsgesuch liegt der Steuererklärung bei oder kann im Internet ausgefüllt werden.
Ob früher oder später – irgendwann muss man sich der Aufgabe des Ausfüllens stellen. Entweder man setzt sich mit der ausführlichen Wegleitung zur Steuererklärung ins stille Kämmerlein oder man setzt auf externe, kompetente Hilfe.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei dieser Herausforderung.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Kompetenz und zuverlässig IHR miracola treuhand
Alle Jahre wieder… Steuererklärung 2015
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Personen zu den eher ungeliebten Pflichten. Werden die steuerrelevanten Unterlagen bereits während des Jahres gesammelt und auch geordnet, lässt sich diese Aufgaben einfacher bewältigen. Denn eines ändert sich nie: Alle Jahre muss die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Steuererklärung einreichen müssen:
- Alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2015 im Kanton Solothurn wohnten
- Steuerpflichtige, die während des Jahres im Kanton Solothurn Liegenschaften oder Betriebsstätte besassen
- Wie auch Personen, die im 2015 volljährig geworden sind
Die Steuererklärung ist wie immer, bis am 31. März 2016 einzureichen. Eine Fristverlängerung wird in fast allen Fällen durch die kantonale Steuerbehörde gewährt. Das Fristverlängerungsgesuch liegt der Steuererklärung bei oder kann im Internet ausgefüllt werden.
Ob früher oder später – irgendwann muss man sich der Aufgabe des Ausfüllens stellen. Entweder man setzt sich mit der ausführlichen Wegleitung zur Steuererklärung ins stille Kämmerlein oder man setzt auf externe, kompetente Hilfe.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei dieser Herausforderung – Kompetent und zuverlässig.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Fon: +41 32 531 11 11
Mail: email hidden; JavaScript is required
Wir ziehen um…
Nach einer intensiven Umbauphase werden wir am 23. Februar 2015 unsere neuen Büroräumlichkeiten an der Alpenstrasse 80 in Grenchen beziehen. Ab diesem Zeitpunkt sind wir unter der Telefonnummer 032 531 11 11 für Sie erreichbar.
Alle Jahre wieder… Steuererklärung 2014
Das Ausfüllen der Steuererklärung gehört für die meisten Personen zu den eher ungeliebten Pflichten. Werden die steuerrelevanten Unterlagen bereits während des Jahres gesammelt und auch geordnet, lässt sich diese Aufgaben einfacher bewältigen. Denn eines ändert sich nie: Alle Jahre muss die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Steuererklärung einreichen müssen:
- Alle steuerpflichtigen natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2014 im Kanton Solothurn wohnten
- Steuerpflichtige, die während des Jahres im Kanton Solothurn Liegenschaften oder Betriebsstätte besassen
- Wie auch Personen, die im 2014 volljährig geworden sind
Die Steuererklärung ist wie immer, bis am 31. März 2015 einzureichen. Eine Fristverlängerung wird in fast allen Fällen durch die kantonale Steuerbehörde gewährt. Das Fristverlängerungsgesuch liegt der Steuererklärung bei oder kann im Internet ausgefüllt werden.
Ob früher oder später – irgendwann muss man sich der Aufgabe des Ausfüllens stellen. Entweder man setzt sich mit der ausführlichen Wegleitung zur Steuererklärung ins stille Kämmerlein oder man setzt auf externe, kompetente Hilfe.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei dieser Herausforderung – Kompetent und zuverlässig.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Fon: +41 32 652 87 88
Mobile: +41 76 393 10 23
Mail: email hidden; JavaScript is required
Endlich habe ich Verstärkung…
Ich heisse Angela, Fabienne und Loredana ganz herzlich willkommen und freue mich sehr mit Ihnen zusammen zu arbeiten.
Wahlen 2013
Maria Lo Giudice kandidiert am 03. März 2013 für die Kantonsratswahlen Solothurn und am 14. April 2013 für die Gemeinderatswahlen der Stadt Grenchen.
Wieso Maria Lo Giudice? Weil ich als junge, motivierte und engagierte Politikerin mich für eine wirtschaftsfreundliche Finanz- & Bildungspolitik einsetzen will.
Ohne unsere 3 Kernthemen aus den Augen zu verlieren:
Finanzen sichern – Arbeitsplätze schaffen.Mehr dazu… |
Kriminalität & Asylwesen – Konsequent durchgreifen.Mehr dazu… |
Sozialkosten senken – Endlich handeln.Mehr dazu… |
Das alles als Liebe zum Kanton!
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Maria Lo Giudice Webseite